Genossenschaftsbanken wie die Darlehenskasse , die Volksbank oder Raiffeisenbank spielen in dem deutschen Bankenwesen eine wichtige Rolle. Sie können als sogenannte Universalbanken angesehen werden, die alle wesentlichen Bankleistungen anbieten. Dabei sind sie personalistisch organisiert, was sowohl in der Mitgliedschaft, aber auch in der Haftung, in der Zusammensetzung des Eigenkapitals oder in den Regelungen über die Organe der Genossenschaftsbank zum Ausdruck kommt.
Mitte des 19. Jahrhunderts, als die ersten Genossenschaftsbanken entstanden, war geprägt von der einsetzenden Industrialisierung, von der Bauernbefreiuung genauso wie von der Einführung der Geldverkehrswirtschaft, wie wir sie heute kennen. Durch diese grundlegenden wirtschaftlichen Strukturänderungen blieben letztlich auch nicht die kleinen handwerklichen Betriebe unberührt. Für diese trat alsbald ein erhebliches Finanzierungsproblem auf, denn um mit den neuesten technischen Fortschritten mithalten zu können, bedurfte es erheblicher Kapitaleinsätze. Daran scheiterten schließlich viele kleine Gewerbetreibende, was mit der Betriebsaufgabe endete. Nicht viel besser erging es den Landwirten. Auch diese hatten verstärkt unter dringend benötigten, aber ausbleibenden Betriebsmitteln zu leiden. Die zum damaligen Zeitpunkt geschaffenen kurzfristigen Lösungsversuche in Form von Hilfskassen oder Wohlfahrtsvereinen konnten allerdings dauerhaft keine echte Abhilfe schaffen. Gefragt war eine langfristig angelegte effektive Kreditorganisation.
In vollem Ausmaße erkannt wurde die damalige Notlage des Mittelstandes von Hermann Schulze-Delitzsch und Friedrich Wilhelm Raiffeisen. Diese Pioniere der Kreditgenossenschaften sind aufgrund ihres Werks genauso in die Annalen der Geschichte eingegangen wie die späteren Gründer Wilhelm Haas sowie Karl Korthaus.