Dispositionskredit wird auch Verfügungskredit oder Überziehungskredit genannt. Charakteristisch ist die wechselnde Beanspruchung: auf dem Lohn- bzw. Gehaltskonto wird ein Dispolimit festgelegt, der um einen bestimmten Betrag die regulären Geldeingänge auf dem Konto übersteigt. In der Regel beträgt die gewährte Überziehung etwa das Doppelte des Einkommens. Dieser Kreditrahmen hängt nicht zuletzt davon ab, wie lange der Betroffene bereits Kunde bei der jeweiligen Bank ist. Die Gewährung eines Dispokredits gilt bis auf Weiteres, d.h. dass sie praktisch jederzeit rückgängig gemacht werden kann. Ein Anlass hierfür könnte etwa gegeben sein, wenn das Konto stets überzogen ist, ohne dass es zwischendurch mal zu einem Abbau kommt.