Wie der Name schon sagt, orientiert sich ein derartiges Darlehen an der Zielgruppe für die Darlehensvergabe. Diese besteht sowohl aus Beamten auf Lebenszeit als auch aus Arbeitern und Angestellten des öffentlichen Dienstes, die unkündbar sind, d.h. seit mindestens 15 Jahren dort beschäftigt sind und das 40. Lebensjahr vollendet haben. Aber auch Akademiker, die seit wenigstens 5 Jahren angestellt sind, haben eine gute Chance, diese Form von Darlehen bewilligt zu bekommen.
Im Prinzip handelt es sich hierbei um Darlehen, die zu äußerst günstigen Konditionen von diversen Banken und Versicherungen angeboten werden. Das Besondere an einem Beamtendarlehen ist, dass sich dieses Darlehen tilgungsfrei ist. Ermöglicht wird dies durch die Beleihung einer Lebens- bzw. einer Rentenversicherung. Das Darlehen wird maximal bis zu der Höhe gewährt, welche auch die Versicherungssumme ausmacht. Die Abzahlungsrate setzt sich dann aus der jeweiligen Versicherungsprämie und den Darlehenszinsen zusammen. Die eigentliche Tilgung, also die Rückzahlung der kompletten Darlehenssumme erfolgt erst am Ende der Gesamtlaufzeit, wenn die Auszahlung der Versicherung fällig wird. Dabei werden etwaige Überschüsse dem Darlehensnehmer gutgeschrieben. Neben den überaus günstigen Rahmenkonditionen bei diesem Darlehen liegt ein weiterer Vorteil darin, dass durch die abgeschlossene Versicherung die Angehörigen des Darlehensnehmers bei dessen eventuellen Todesfall abgesichert sind.