Abtretung

Eine Abtretung im allgemeinen Sinn ist eine Übertragung von Ansprüchen oder Rechten auf einen Dritten. Oft trifft man diesen Terminus im Bereich der Wohneigentumsfinanzierung an, denn wenn man Ansprüche abtritt, ist eine Absicherung eines Darlehens möglich. Zum Beispiel ist es denkbar, dass der Kreditnehmer eine Abtretung der Ansprüche aus einer Lebensversicherung oder einem Bauvertrag an die Bank vornimmt.